Achslast, Gesamtgewichte, Aufhängelast hinter Kraftfahrzeug
| Delikt | Punkte | Regelsatz | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als 5 Prozent | 1 | 50 - 75 € | Nein |
| Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als 5 Prozent | 1 | 75 € | Nein |
| Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen | 1 | 50 € | Nein |
| ... 20 Prozent | 3 | 100 - 200 € | Nein |
| ... 10 Prozent | 3 | 125 - 225 € | Nein |
| Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als 20 Prozent | 3 | 50 - 125 € | Nein |
Alle Angaben ohne Gewähr.

