Liegenbleiben von Fahrzeugen
| Delikt | Punkte | Regelsatz | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen gefährdet (soweit nicht Straftat) | 2 | 40 € | Nein |
Alle Angaben ohne Gewähr.

