Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
| Delikt | Punkte | Regelsatz | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl der Führer zur selbstständigen Leitung nicht geeignet war bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 | 100 € | Nein |
| ... bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 | 50 € | Nein |
| Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs oder Zuges angeordnet oder zugelassen, obwohl das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen | 3 | 150 € | Nein |
| ... bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 | 75 € | Nein |
| ... bei anderen Kraftfahrzeugen | 3 | 75 € | Nein |
Alle Angaben ohne Gewähr.

