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Vorschriftzeichen

 Delikt   Punkte   Regelsatz   Fahrverbot 
Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten und dadurch einen Fußgänger gefährdet bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild)  1   40 €  Nein 
... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr  1   50 €  Nein 
Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild)  1   40 €  Nein 
... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr  1   50 €  Nein 
Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt  1   40 €  Nein 
Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet  3   50 €  Nein 
Trotz Rotlicht nicht an Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet  3   50 €  Nein 
Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeug mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren  3   100 €  Nein 
... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269  3   250 €  Ja 

Alle Angaben ohne Gewähr.