Vorschriftzeichen
| Delikt | Punkte | Regelsatz | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten und dadurch einen Fußgänger gefährdet bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) | 1 | 40 € | Nein |
| ... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr | 1 | 50 € | Nein |
| Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild) | 1 | 40 € | Nein |
| ... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr | 1 | 50 € | Nein |
| Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270) geführt | 1 | 40 € | Nein |
| Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet | 3 | 50 € | Nein |
| Trotz Rotlicht nicht an Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet | 3 | 50 € | Nein |
| Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeug mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren | 3 | 100 € | Nein |
| ... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269 | 3 | 250 € | Ja |
Alle Angaben ohne Gewähr.

